[ beiträge

 

Stand 2012: Passive*) Aktive
Aufnahmegebühr
€     0,--
€     0,--
Erwachsene über 18 Jahre
€   49,--
€   70,--
Erwachsener und ein Kind bis 18 Jahre €     0,-- € 100,--
Ehepaare ohne Kinder
€   67,--**)
€ 110,--
Familien mit Kindern bis 18 Jahre
€   87,--***)
€ 124,--
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
€   30,--
€   45,--
Schüler/Studenten/Azubis über 18 Jahre (Ausweis)
€   30,--
€   45,--
Behinderte/Frührentner/Rentner auf Antrag
€   39,--
€   70,--
Wehrpflichtige/Zivis auf Antrag
€   30,--
€   45,--
Nur Gruppe "Eltern-Kind-Turnen"
€     0,--
€   88,--
Ehrenmitglieder beitragsfrei  

    *) Passivenbeiträge nur auf besonderen Antrag
  **) auf Antrag, 1 Person aktiv = höherer Aktivenbeitrag
***) auf Antrag, 2 Personen aktiv = höherer Aktivenbeitrag

Aufnahmeantrag als PDF-Download
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Beitragsordnung:

1. Die Entrichtung von Beiträgen an den Verein und dessen Abteilungen ist in der Beitragsordnung geregelt. Mit Eintritt in den TVP wird die Beitragsordnung anerkannt.

2. Der Mitgliedergrundbeitrag und die Aufnahmegebühr in den Hauptverein werden von der Hauptversammlung festgesetzt, evtl. zusätzliche Aufnahmegebühren und Beiträge durch die einzelnen Abteilungen.

3. Die Aufnahmegebühr (einmalig) und die jährlichen Beiträge des Hauptvereines belaufen sich zur Zeit auf (Stand 2004): siehe oben. Die Aufnahmegebühren und zusätzlichen Mitgliedsbeiträge der Abteilungen Tanzen, Tennis und Karate sind Ihnen bereits von der jeweiligen Abteilung mitgeteilt worden.

4. Die durch die Hauptversammlung festgesetzten Beiträge bzw. durch die Abteilungsversammlungen festgelegten Zusatzbeiträge treten zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem sie beschlossen worden sind

5. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchungsverfahren.

6. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge auf das Beitragskonto 50 454 048 bei der Pflugfelder Volksbank (BLZ 604 628 08). Neuaufnahmen sind nur mit Einzugsermächtigung möglich.

7. Anschriftenänderungen, Änderungen der Bankverbindung, des Personenstandes etc. sind sofort mitzuteilen.

8. Die Mitgliedschaft und die anteilige Beitragspflicht entsteht mit dem 1. des Quartals, in dem die Aufnahme beantragt wird. Die Mindestmitgliedsdauer beträgt ein Jahr.

9. Ein Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand schriftlich bis spätestens 30.09. erklärt werden.

10. Im Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes inbegriffen.

11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt über Datenverarbeitung (EDV). Mit der Aufnahme stimmt das Mitglied einer Speiche rung seiner persönlichen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

Der Vorstand